Geschützte Marke und Name Parmesan: Der Name Parmigiano-Reggiano ist geschützt und durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-132/05 wurde festgestellt, dass die Bezeichnung Parmesan als Übersetzung oder Anspielung auf die italienische Urspungsbezeichung zu verstehen ist. Somit ist nun auch der Name geschützt, Inhaber dieser geschützten Marke und des Namens Parmesan ist das Consorzio del Parmigiano-Reggiano.
Consorzio del Formaggio Parmigiano-Reggiano – was macht das Consorzio für Parmesan?
Dem Konsortium wurde per Gesetz die Aufsicht über die Herstellung und Vermarktung des Parmesankäse zuerkannt. Es ist eine gemeinnützige Einrichtung, die dafür zuständig ist, dass die Markenzeichen und Qualitätssiegel bei Parmigiano-Reggiano und Parmesan korrekt verwendet werden und der Käse vor Nachahmungen geschützt wird. Es bringt die Markenzeichen und Qualitätssiegel an den leckeren Käse an – dadurch wird sicher gestellt, dass nur der Parmesan als solche bezeichnet wird, der der geschützen Ursprungsbezeichung entspricht.
Weitere Aufgaben des Konsortium sind, sich um die geschützte Marke und Name Parmesan zu kümmern, über den Parmesankäse zu informieren und seinen Absatz zu fördern, sowie die Eigenschaften dieses Hartkäses zu verbessern, perfektionieren und dadurch seine einzigartigen Merkmale und Charakter zu schützen.
In folgendem Video wird die Wichtigkeit des Parmigiano Reggiano für die Region rund um Parma dargestellt: